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Unsere zuverlässigen Haushaltshilfen haben alles im Griff!

Seit Anfang des Jahres haben wir ein besonderes Augenmerk auf unsere Agrar-Dienstleistung „Haushaltshilfe“ geworfen. Versicherte erhalten seit 2016 bei krankheitsbedingten Beeinträchtigungen nach einem stationären Krankenhausaufenthalt, einer ambulaten Operation oder ambulaten Krankenhausbehandlung eine Haushaltshilfe, auch ohne Kind im Haushalt. Anspruch auf die neue gesetzliche Leistung haben auch freiwillig Versicherte oder Rentner, die bei der Landwirtschaftlichen Krankenkasse versichert sind.

Grundlage ist eine Erweiterung des § 38 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch durch das Krankenhausstrukturgesetz. Bis zu vier Wochen erhalten Versicherte jetzt bei krankheitsbedingten Beeinträchtigungen nach einem stationären Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung eine Haushaltshilfe, auch ohne Kind im Haushalt. Dabei beginnt der 4-Wochen-Zeitraum mit dem Tag der Entlassung aus dem Krankenhaus.
Voraussetzung ist, dass die haushaltsführende Person ausfällt und den Haushalt nicht mehr weiterführen kann. Haushaltshilfe wird auf Antrag gewährt.

Das Antragsformular können Sie hier unter www.svlfg.de (Haushaltshilfe) herunterladen.

Bei einer telefonischen Antragstellung wird das Formular gern zugesandt. Die Notwendigkeit ist immer durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen.

Quelle: https://www.topagrar.com

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